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Foto einer Person am Laptop in der Bibliothek
© Uni­ver­si­täts­bi­blio­thek Bie­le­feld

Häu­fig ge­stell­te Fra­gen (FAQ)

Aus­lei­he, Ver­län­ge­rung und Vor­mer­kung

Die ge­druck­ten Be­stän­de sind nach The­men­ge­bie­ten (sys­te­ma­tisch) ge­ord­net und in der Regel frei zu­gäng­lich in den Fach­bi­blio­the­ken auf­ge­stellt. Neben ge­druck­ten Bü­chern fin­den Sie bei uns auch zahl­rei­che elek­tro­ni­sche Me­di­en (E-​Books, E-​Journals). Ak­tu­el­le Zeit­schrif­ten­hef­te, Neu­erwer­bun­gen, Lehr­bü­cher oder Da­ten­trä­ger (CDs, DVDs, Blu-​rays etc.) ste­hen an ge­son­der­ten Stand­or­ten.

Nach der An­mel­dung in Ihr Aus­leih­kon­to ge­lan­gen Sie über den Me­nü­punkt „Aus­ge­lie­he­ne Me­di­en“ zu Ihren aus­ge­lie­he­nen Me­di­en und zu den Ver­län­ge­rungs­mög­lich­kei­ten.

Hier haben Sie zwei Mög­lich­kei­ten, die Leih­fris­ten Ihrer Me­di­en zu ver­län­gern:

  • Sie mar­kie­ren die Aus­wahl­käst­chen vor ein­zel­nen Me­di­en und kli­cken auf "Frist­ver­län­ge­rung der aus­ge­wähl­ten Aus­lei­hen"
  • Sie kli­cken auf „Alle Aus­leih­fris­ten ver­län­gern“

Soll­te eines Ihrer Me­di­en nicht ver­län­ger­bar sein, er­hal­ten Sie di­rekt oben in der An­zei­ge den Hin­weis: „Ei­ni­ge Ihrer Me­di­en kön­nen nicht ver­län­gert wer­den, da die Ge­samt­leih­frist er­reicht wurde oder Vor­mer­kun­gen vor­lie­gen.“

Wel­ches Me­di­um aus wel­chen Grund nicht ver­län­ger­bar ist, er­fah­ren Sie nach dem Ver­län­gern bzw. nach dem Ver­län­ge­rungs­ver­such der Me­di­en, bei den ein­zel­nen Me­di­en selbst.

Falls auf einen Titel eine Vor­mer­kung ge­setzt wurde, er­hal­ten Sie beim Titel den Hin­weis „Die­ses Me­di­um kann nicht ver­län­gert wer­den, da es vor­ge­merkt wurde“.

Wenn die ma­xi­ma­le Aus­leih­frist er­reicht wurde, er­hal­ten Sie beim Titel die An­zei­ge „Die Aus­leih­frist konn­te nicht ver­län­gert wer­den“.

Bei jedem Me­di­um fin­den Sie das Aus­leih­da­tum. Das ist der Tag, an dem Sie das Me­di­um das erste Mal ent­lie­hen haben. Dar­un­ter fin­den Sie das mo­men­ta­ne Rück­ga­be­da­tum. So kön­nen Sie ei­gen­stän­dig aus­rech­nen, ob Ihre Ge­samt­leih­frist even­tu­ell bald aus­läuft.

Die Ge­samt­leih­fris­ten sind:

  • Leih­frist 30 Tage – Ge­samt­leih­frist 180 Tage
  • Leih­frist 15 Tage – Ge­samt­leih­frist 85 Tage

Eine Vor­mer­kung kann erst auf­ge­ge­ben wer­den, wenn alle für Sie ver­füg­ba­ren Ex­em­pla­re aus­ge­lie­hen sind. Wenn alle vor­han­de­nen Ex­em­pla­re eines Wer­kes aus­ge­lie­hen sind, geben Sie ein­fach eine Vor­mer­kung auf und er­hal­ten das erste zu­rück­ge­ge­be­ne Ex­em­plar. Es ist nicht mehr mög­lich, meh­re­re Ex­em­pla­re des­sel­ben Wer­kes vor­zu­mer­ken.

Nein. Wenn ein Buch in der Bi­blio­thek ver­füg­bar ist, kön­nen Sie es aus dem Regal neh­men und an den Aus­leih­ter­mi­nals oder den Selbst­ver­bu­chern aus­lei­hen. Eine Re­ser­vie­rung ist nicht mög­lich.

Bei Ver­lust oder Be­schä­di­gung ent­lie­he­ner Me­di­en sind Sie zu Scha­dens­er­satz ver­pflich­tet.

Soll­ten Sie ein aus der Bi­blio­thek ent­lie­he­nes Buch nicht zu­rück­ge­ben kön­nen, weil Sie es ver­lo­ren haben, wen­den Sie sich bitte an die Ser­vice­the­ke des Bi­blio­theks­dienst­leis­tungs­zen­trums oder ver­wen­den Sie das For­mu­lar zur Ver­lust­mel­dung.

Soll­ten Sie ein ent­lie­he­nes Me­di­um be­schä­digt haben, legen Sie es bitte am Aus­leih­ter­mi­nal der Fach­bi­blio­thek vor, aus der Sie das Buch aus­ge­lie­hen haben.

An­mel­dung im Aus­leih­kon­to

Für das Login be­nö­ti­gen Sie eine Uni­Card (Wo und wie er­hal­te ich einen Aus­weis?). Das Login er­folgt mit dem BITS-​Loginnamen und das Web-​Passwort. Be­ach­ten Sie hier­zu auch die Hin­wei­se vom BITS.

Das per­sön­li­che Login kön­nen Uni-​Angehörige in zahl­rei­chen Diens­te wei­te­ren ver­wen­den, die die so­ge­nann­te Shibboleth-​Authentifizierung nut­zen, z.B. beim Zu­griff auf li­zen­zier­te An­ge­bo­te (E-​Books, E-​Journals, Da­ten­ban­ken) oder im eKVV.

Meine Daten

Die Pfle­ge Ihrer per­sön­li­chen Daten er­folgt aus­schließ­lich im PRISMA-​Portal. Im Aus­leih­kon­to ist dies nicht mög­lich. Im PRISMA-​Portal kön­nen Sie die ge­wünsch­te E-​Mail-Adresse für die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Bi­blio­thek än­dern. Kli­cken Sie dazu nach Login im PRISMA-​Portal auf "Kon­ten­über­sicht", dann auf das + bei "Bi­blio­theks­aus­weis" und geben Sie unter "Kon­takt E-​Mail-Adresse (Bi­blio­thek)" die ge­wünsch­te E-​Mail-Adresse ein. Das Web-​Passwort, das Sie für die An­mel­dung im Aus­leih­kon­to be­nö­ti­gen, än­dern Sie durch Klick auf "Pass­wör­ter än­dern". Set­zen Sie bei "Web (Shib­bo­leth)" ein Häk­chen oder kli­cken Sie auf "Alle wäh­len", um in allen Diens­ten das glei­che Pass­wort zu nut­zen und kli­cken Sie auf "Pass­wort set­zen". Das neue Pass­wort muss der Pass­wort­richt­li­nie (min­des­tens 12 Zei­chen, min­des­tens eine Zahl, min­des­tens ein Groß­buch­sta­be, keine Um­lau­te) ent­spre­chen. Siehe dazu auch die In­for­ma­tio­nen vom BITS zum Än­dern des Pass­worts. Für Stu­die­ren­de und Be­schäf­tig­te der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld wird das Web-​Passwort auch für wei­te­re Diens­te (z.B. das eKVV) ver­wen­det.

Wenn Sie Ihr Kenn­wort für das PRISMA-​Portal nicht ken­nen oder ver­ges­sen haben soll­ten, kli­cken Sie auf den Link "Pass­wort neu set­zen" auf der Login-​Seite im PRISMA-​Portal. Ex­ter­ne Nut­zer*innen kön­nen sich auch an die Ser­vice­the­ke des Bi­blio­theks­dienst­leis­tungs­zen­trums wen­den.

Ge­büh­ren

All­ge­mei­ne In­for­ma­tio­nen fin­den Sie auf un­se­rer Web­sei­te Ge­büh­ren und Ent­gel­te.

Das Aus­leih­kon­to wird au­to­ma­tisch ge­sperrt, wenn of­fe­ne Ge­büh­ren in Höhe von 50 EUR oder mehr an­ge­fal­len sind. Aus­lei­hen sind dann nicht mehr mög­lich. Be­reits ent­lie­he­ne Me­di­en kön­nen im Rah­men der gel­ten­den Leih­fris­ten wei­ter ver­län­gert wer­den. So­bald die Ge­büh­ren ganz oder teil­wei­se be­gli­chen wur­den und die Summe der of­fe­nen Ge­büh­ren 50 EUR wie­der un­ter­schrei­tet, wird das Konto au­to­ma­tisch ent­sperrt.

Die ma­xi­ma­le Leih­frist wird nicht durch die An­zahl der mög­li­chen Ver­län­ge­run­gen be­stimmt, son­dern es gibt eine nach Ka­len­der­ta­gen be­mes­se­ne Ge­samt­leih­frist. In­ner­halb die­ser Zeit­span­ne sind Ver­län­ge­run­gen mög­lich, so­lan­ge das Me­di­um nicht an­der­wei­tig vor­ge­merkt ist. Mit jeder Ver­län­ge­rung ver­län­gert sich die Leih­frist um wei­te­re 30 bzw. 15 Tage, je­doch nicht über die Ge­samt­leih­frist hin­aus. Ach­ten Sie bei vor­ge­nom­me­nen Ver­län­ge­run­gen also immer auf das neue Rück­ga­be­da­tum, damit keine Ge­büh­ren an­fal­len.

Säum­nis­ge­büh­ren, Fern­leih­ge­büh­ren und Por­to­ge­büh­ren kön­nen Sie bar an der Ser­vice­the­ke des Bi­blio­theks­dienst­leis­tungs­zen­trums be­zah­len oder auf fol­gen­des Konto über­wei­sen:

Uni­ver­si­tät Bie­le­feld
Lan­des­bank Hessen-​Thüringen
IBAN: DE 46 3005 0000 0000 061036
Ver­wen­dungs­zweck (bitte an­ge­ben): 12100301 und die Uni-​ID Ihres Bibliotheks-​ bzw. Stu­die­ren­den­aus­wei­ses (Uni­Card)

Die Bar­zah­lung an der Ser­vice­the­ke des Bi­blio­theks­dienst­leis­tungs­zen­trums führt zur so­for­ti­gen Ent­las­tung Ihres Ge­büh­ren­kon­tos.

Falls Sie Ein­wen­dun­gen gegen Säum­nis­ge­büh­ren haben, soll­ten Sie diese um­ge­hend gel­tend ma­chen. Für Ein­wen­dun­gen gegen die Recht­mä­ßig­keit der Ge­büh­ren­for­de­rung be­wah­ren Sie die Frist-​, Verlängerungs-​ und Rück­ga­be­be­le­ge auf und stel­len Sie schrift­lich (per Post oder per E-​Mail) einen An­trag auf Ge­büh­ren­er­lass mit An­ga­be der Grün­de und unter Bei­fü­gung ge­eig­ne­ter Be­le­ge.

Per Post an die:
Di­rek­ti­on der Uni­ver­si­täts­bi­blio­thek Bie­le­feld
Post­fach 10 02 91
33502 Bie­le­feld

Per E-​Mail an: zl.ub@uni-​bielefeld.de
In die­sem Fall kön­nen Sie er­for­der­li­che Be­le­ge auf An­fra­ge nach­rei­chen.

E-​Mail-Benachrichtigungen

Sie be­kom­men in der Regel zum Mo­nats­an­fang eine E-​Mail vom Aus­leih­sys­tem der Uni­ver­si­täts­bi­blio­thek zu­ge­schickt, die Sie über Ihre ak­tu­el­len Aus­lei­hen (ma­xi­mal 100 Me­di­en dar­stell­bar), even­tu­ell über­fäl­li­ge Me­di­en und/oder Ge­büh­ren in­for­miert. Über­fäl­li­ge Me­di­en soll­ten, wenn mög­lich, ver­län­gert oder schnellst­mög­lich zu­rück­ge­ge­ben wer­den, um wei­te­re Ge­büh­ren zu ver­mei­den. Zu­sätz­lich er­hal­ten Sie Ab­hol­be­schei­de für Vor­mer­kun­gen und Fern­leih­be­stel­lun­gen, Er­in­ne­run­gen und Mah­nun­gen vom Aus­leih­sys­tem per E-​Mail zu­ge­schickt.

Es kann pas­sie­ren, dass sich die Rück­ga­be Ihrer Me­di­en und der Ver­sand der E-​Mail über­schnei­den, wo­durch die Me­di­en, die Sie am Tag des E-​Mail-Versands zu­rück­ge­ge­ben haben, noch auf­ge­führt sind. Prü­fen Sie in Ihrem Aus­leih­kon­to, ob die Me­di­en dort noch zu fin­den sind. Wenn das nicht der Fall ist, be­trach­ten Sie die An­ga­ben in der E-​Mail als ge­gen­stands­los.

In Ihrem Aus­leih­kon­to fin­den Sie In­for­ma­tio­nen zu den of­fe­nen Ge­büh­ren. Ge­büh­ren, die vor der Mi­gra­ti­on auf das neue Bi­blio­theks­sys­tem ent­stan­den sind, haben als Ent­ste­hungs­da­tum ge­ne­rell den Ein­trag 25.04.2021. Bei Fra­gen dazu wen­den Sie sich bitte an die Ser­vice­the­ke des Bi­blio­theks­dienst­leis­tungs­zen­trums.

Sie wer­den per Mail in­for­miert, so­bald ein von Ihnen ent­lie­he­nes Me­di­um durch an­de­re Nut­zer*innen vor­ge­merkt wurde und das Me­di­um aus die­sem Grund zu­rück­ge­ru­fen wird. In der E-​Mail fin­den Sie unter „Neues Fäl­lig­keits­da­tum“ das Datum, zu dem Sie das Me­di­um spä­tes­tens zu­rück­ge­ben müs­sen. In den meis­ten Fäl­len ist dies das zu­letzt gül­ti­ge Leih­fris­ten­de und nur in Aus­nah­me­fäl­len wird das Fris­ten­de vor­ge­zo­gen. Auch in Ihrem Aus­leih­kon­to kön­nen Sie sich je­der­zeit über das Ende der Leih­frist in­for­mie­ren. Im Falle eines Rück­rufs ist die Ver­län­ge­rung der Leih­frist nicht mehr mög­lich.

Re­cher­che

Such­tipps für Such­ma­schi­nen, Fach­da­ten­ban­ken, Bi­blio­theks­ka­ta­lo­ge und an­de­re Such­diens­te fin­den Sie in un­se­ren All­ge­mei­nen Tipps für die Re­cher­che. Infos zur Suche im Bi­blio­theks­ka­ta­log / Ka­ta­log.plus fin­den Sie in der Hilfe zur Suche im Ka­ta­log.plus!

Um ein von der Bi­blio­thek li­zen­zier­tes (ge­kauf­tes) E-​Book oder E-​Journal öff­nen zu kön­nen, müs­sen Sie ent­we­der von einem Rech­ner in der Bi­blio­thek auf die Res­sour­ce zu­grei­fen oder per Shib­bo­leth / VPN ver­bun­den sein. Der Zu­gang per Shib­bo­leth / VPN ist nur für An­ge­hö­ri­ge der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld (Stu­die­ren­de / Be­schäf­tig­te) mög­lich.

Füh­ren Sie eine Suche im Ka­ta­log.plus (Seg­ment "Bi­blio­theks­ka­ta­log") durch und kli­cken Sie in der Tref­fer­lis­te auf einen Titel, um zur "De­tail­sei­te" zu ge­lan­gen. Kli­cken Sie dort auf den Link unter "Online-​Zugang". Teil­wei­se fin­den Sie hier meh­re­re Links, z.B. weil es un­ter­schied­li­che Zu­gangs­we­ge gibt. Sie wer­den auf die Web­sei­te des E-​Books des je­wei­li­gen Ver­lags wei­ter­ge­lei­tet.

Wenn es bei einem Link ein Zu­griffs­pro­blem gibt, pro­bie­ren Sie ggf. die wei­te­ren Links unter "Online-​Zugang" aus. Soll­te der Zu­gang auf das E-​Book nicht mög­lich sein - ob­wohl Sie sich auf dem Cam­pus der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld be­fin­den oder per Shib­bo­leth / VPN zu­grei­fen - wen­den Sie sich an die Ser­vice­the­ke des Bi­blio­theks­dienst­leis­tungs­zen­trums.

Im Seg­ment "Ar­ti­kel und mehr" und "BASE" fin­den Sie auch E-​Books, auf die wir kei­nen Zu­griff haben. Prü­fen Sie ggf., ob die ge­such­te Quel­le im Bi­blio­theks­ka­ta­log zu fin­den ist. Wenn nicht, kön­nen Sie eine Fern­leih­be­stel­lung auf­ge­ben. Auch hier hilft bei Frage die Ser­vice­the­ke des Bi­blio­theks­dienst­leis­tungs­zen­trums.

Über die Check­box links neben der Tref­fer­num­mer kön­nen Sie einen Titel mar­kie­ren und an­schlie­ßend über die Links ober­halb der Tref­fer­lis­te z.B. den Link zu die­ser Tref­fer­lis­te per E-​Mail ver­sen­den, die bi­blio­gra­fi­schen An­ga­ben in ein Li­te­ra­tur­ver­wal­tungs­sys­tem ex­por­tie­ren und die Tref­fer­lis­te spei­chern, dru­cken oder zu Ihrer Merk­lis­te hin­zu­zu­fü­gen. Ein­zel­ne Tref­fer kön­nen Sie über den ent­spre­chen­den Link "Zu den Fa­vo­ri­ten" (bzw. zu einer selbst er­stell­ten Liste) hin­zu­fü­gen. Diese Fa­vo­ri­ten ste­hen Ihnen nach Login über den Link "An­mel­den (Aus­leih­kon­to)" dau­er­haft zur Ver­fü­gung. Eine Merk­lis­te im Ka­ta­log.plus! „ver­schwin­det“ wie­der, wenn man diese nicht ab­spei­chert und eine Liste dazu er­stellt oder aus­wählt. Erst dann kann man die Liste über das ei­ge­ne Konto ein­se­hen.

Ser­vices für Wis­sen­schaft­ler*innen und Be­schäf­tig­te der Uni­ver­si­tät

Ja, Wis­sen­schaft­ler*innen und Be­schäf­tig­te der Uni­ver­si­tät kön­nen prä­sen­te Me­di­en in allen Fach­bi­blio­the­ken aus­lei­hen. Hier­von aus­ge­nom­men blei­ben prä­sen­te Zeit­schrif­ten und Lo­se­blatt­wer­ke. Die wegen der Corona-​Pandemie er­mög­lich­te Prä­senz­aus­lei­he für Wis­sen­schaft­ler*innen und Be­schäf­tig­te, die zuvor nur in ei­ni­gen Fach­bi­blio­the­ken mög­lich war, wird im Zuge der Ver­ein­heit­li­chung von Aus­leih­kon­di­tio­nen dau­er­haft bei­be­hal­ten.

Die Leih­frist für prä­sente Me­di­en be­trägt 15 Tage. So­fern keine an­der­wei­ti­gen Vor­mer­kun­gen vor­lie­gen, sind Ver­län­ge­run­gen bis zu einer Ge­samt­leih­frist von ma­xi­mal 65 Tagen mög­lich.

Me­di­en, die als streng prä­sent im Ka­ta­log ge­kenn­zeich­net sind, dür­fen 1 Tag aus­ge­lie­hen wer­den. Eine Ver­län­ge­rung ist nicht mög­lich.

Wis­sen­schaft­ler*innen kön­nen i.d.R. bis zu 3 Per­so­nen (z.B. Hilfs­kräf­ten oder Se­kre­ta­ri­ats­mit­ar­bei­ter*innen) eine Dau­er­voll­macht er­tei­len, um

  • in ihrem Auf­trag Me­di­en aus dem Be­stand der Uni­ver­si­täts­bi­blio­thek aus­zu­lei­hen und zu­rück­zu­ge­ben.
  • Vor­mer­kun­gen und Be­stel­lun­gen über den Ka­ta­log.plus! auf­zu­ge­ben.
  • Fern­leih­be­stel­lun­gen auf­zu­ge­ben.
  • das Aus­leih­kon­to des/der Voll­macht­ge­ber*in voll­stän­dig ein­zu­se­hen und dort die Ausleihkonto-​Funktionen stell­ver­tre­tend aus­zu­füh­ren.

Eine Be­schrän­kung der Dau­er­voll­macht auf nur ein­zel­ne der ge­nann­ten Funk­tio­nen ist nicht mög­lich.

Über ein Voll­macht­for­mu­lar er­klä­ren Sie, wel­che Per­son Sie be­voll­mäch­ti­gen las­sen möch­ten. Die be­voll­mäch­tig­te Per­son legt das Voll­macht­for­mu­lar an der Ser­vice­the­ke des Bi­blio­theks­dienst­leis­tungs­zen­trums vor und weist sich mit ihrer Uni­Card aus, um die Dau­er­voll­macht ein­tra­gen zu las­sen. Soll die Dau­er­voll­macht ent­zo­gen wer­den, in­for­mie­ren Sie die Ser­vice­the­ke des Bi­blio­theks­dienst­leis­tungs­zen­trums dar­über.

Mit einer Dau­er­voll­macht aus­ge­stat­te­te Per­so­nen be­nö­ti­gen weder ein zu­sätz­li­ches Pass­wort noch einen ge­son­der­ten Bi­blio­theks­aus­weis, son­dern mel­den sich zur Aus­füh­rung der Ak­tio­nen im Auf­trag des/der Voll­macht­ge­ber*in mit den ei­ge­nen per­sön­li­chen Zu­gangs­da­ten (BITS-​Loginname und Web-​Passwort) im Ka­ta­log.plus! bzw. im Fernleih-​Bestellsystem an. Au­to­ma­ti­sche E-​Mail-Benachrichtigungen gehen wei­ter­hin an die in Ihrem per­sön­li­chen Aus­leih­kon­to hin­ter­leg­te E-​Mail-Adresse.

Die be­voll­mäch­tig­te Per­son muss sich bei der Aus­lei­he im Auf­trag mit ihrer ei­ge­nen Uni­Card le­gi­ti­mie­ren. Über Aus­leih­vor­gän­ge und Rück­ga­ben er­hal­ten Sie eine Ausleih-​ bzw. Rück­ga­be­quit­tung per E-​Mail, aus der auch her­vor­geht, wer die Ak­ti­on aus­ge­führt hat.

Über die Dau­er­voll­macht kön­nen Orts- und Fern­leih­me­di­en am Aus­leih­ter­mi­nal bzw. an der Ser­vice­the­ke des Bi­blio­theks­dienst­leis­tungs­zen­trums ent­lie­hen und zu­rück­ge­ge­ben oder Vor­mer­kun­gen und Fern­leih­be­stel­lun­gen ab­ge­holt wer­den. Am Selbst­ver­bu­cher ist nur die Rück­ga­be mög­lich.

Über ein Voll­macht­for­mu­lar kön­nen Wis­sen­schaft­ler*innen der Uni­ver­si­tät Ihnen eine Dau­er­voll­macht er­tei­len. Sie legen das un­ter­schrie­be­ne Voll­macht­for­mu­lar an der Ser­vice­the­ke des Bi­blio­theks­dienst­leis­tungs­zen­trums vor und wei­sen sich mit ihrer Uni­Card aus, um die Dau­er­voll­macht ein­tra­gen zu las­sen. Sie kön­nen nun im Auf­trag Me­di­en aus dem Be­stand der Uni­ver­si­täts­bi­blio­thek aus­lei­hen und zu­rück­ge­ben, Vor­mer­kun­gen und Be­stel­lun­gen über den Ka­ta­log.plus! auf­ge­ben, Fern­leih­be­stel­lun­gen auf­ge­ben, das Aus­leih­kon­to des/der Voll­macht­ge­ber*in voll­stän­dig ein­se­hen und dort die Ausleihkonto-​Funktionen stell­ver­tre­tend aus­füh­ren.

Sie be­nö­ti­gen weder ein zu­sätz­li­ches Pass­wort noch einen ge­son­der­ten Bi­blio­theks­aus­weis, son­dern mel­den sich zur Aus­füh­rung der Ak­tio­nen im Auf­trag des/der Voll­macht­ge­ber*in mit den ei­ge­nen per­sön­li­chen Zu­gangs­da­ten (BITS-​Loginname und Web-​Passwort) im Ka­ta­log.plus! bzw. im Fernleih-​Bestellsystem an.

So­bald die Dau­er­voll­macht ein­ge­rich­tet ist, kön­nen Sie im Aus­leih­kon­to einen "Kon­to­wech­sel" vor­neh­men.

Sie log­gen sich zu­erst in Ihr ei­ge­nes Aus­leih­kon­to ein, kli­cken auf "Per­sön­li­che An­ga­ben" und im Ab­schnitt "Dau­er­voll­mach­ten" auf "Kon­to­wech­sel" bei der ent­spre­chen­den Per­son, für die Sie agie­ren möch­ten.

So­bald Sie auf "Kon­to­wech­sel" ge­klickt haben, agie­ren Sie nun unter der ent­spre­chen­den Ken­nung (Sie sind quasi als die an­de­re Per­son ein­ge­loggt) und kön­nen das Konto (Aus­lei­hen, Ge­büh­ren) der Per­son ein­se­hen, Leih­fris­ten ver­län­gern oder im Bi­blio­theks­ka­ta­log Vor­mer­kun­gen für die Per­son vor­neh­men. In der Na­vi­ga­ti­ons­leis­te wird Ihnen an­ge­zeigt, dass Sie unter einer an­de­ren Ken­nung ar­bei­ten: "Konto von [Name]"

Wenn Sie die Nut­zung unter frem­der Ken­nung be­en­den möch­ten, kli­cken Sie auf Ab­mel­den. Sie sind dann voll­stän­dig aus dem Aus­leih­kon­to ab­ge­mel­det. Möch­ten Sie wie­der unter ei­ge­ner Ken­nung agie­ren oder unter der Ken­nung einer wei­te­ren Per­son, müs­sen Sie sich wie­der in Ihrem Aus­leih­kon­to an­mel­den.

In der Fern­lei­he gibt es eben­falls eine ent­spre­chen­de Funk­ti­on. Agie­ren Sie in Stell­ver­tre­tung einer an­de­ren Per­son, wird Ihnen das di­rekt vor einer Be­stel­lung noch ein­mal an­ge­zeigt.

An wen kann ich mich bei wei­te­ren Fra­gen und Pro­ble­men wen­den?

Bei allen Fra­gen zur Li­te­ra­tur­su­che und Li­te­ra­tur­be­schaf­fung, zum Bi­blio­theks­aus­weis, Fern­lei­he und Ge­büh­ren wen­den Sie sich gerne an die Ser­vice­the­ke des Bi­blio­theks­dienst­leis­tungs­zen­trums.

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